Dem Leasing-Nehmer kann bei bestimmten Vertragsmodellen das Recht eingeräumt werden, den Leasing-Vertrag zu verlängern und damit das Objekt nach Ablauf des Ursprungsvertrages gegen eine neu zu vereinbarende Leasing-Rate weiter zu nutzen.
Dem Leasing-Nehmer kann bei bestimmten Vertragsmodellen das Recht eingeräumt werden, den Leasing-Vertrag zu verlängern und damit das Objekt nach Ablauf des Ursprungsvertrages gegen eine neu zu vereinbarende Leasing-Rate weiter zu nutzen.